Der gestiefelte Kater - Antworten aus Internet-Foren

*** HINWEIS ***

Der Film wurde im September 2010 von ostalgica.de veröffentlicht (siehe Die Story von AV Adjust). Diese Seite dokumentiert im Sinne eines Archivs frühere Bemühungen um eine Veröffentlichung und ist inhaltlich nicht mehr aktuell.

An dieser Stelle die weiteren Antworten aus Internet-Rechtsforen zum Thema "eventuell verschollene DEFA-Synchronversionen".

Auf Kerstins Anfragen meldeten sich noch folgende Forenteilnehmer (wobei uns nicht bekannt ist, welche der Antworten tatsächlich von ausgebildeten Juristen stammen):

Hallo,

es ist ganz einfach. Wenn das Werk ausschließlich von Urhebern stammt, die schon länger als 70 Kalenderjahre tot sind, dann ist es gemeinfrei und kann ohne Erlaubnis verwendet werden.

Für DDR-Filme oder DDR-Tonspuren ist das offensichtlich nicht so, weil es die DDR vor 70 Jahren ja noch gar nicht gegeben hat. Die Urheber dieser Werke können also noch keine 70 Kalenderjahre tot sein. Für die Nutzung von DDR-Werken braucht man die Genehmigung der Urheber.

Mit besten Grüßen, Bjørn Jagnow

Hallo Kerstin,

bei alten Filmen ist die Schwierigkeit oft die, dass die Urheberrechte noch einzeln bei den Mitwirkenden (also jedem Schauspieler, dem Regisseur, dem Kameramann, u.s.w.) oder ihren Erben liegen. Da der Film in Japan noch verkauft wird, scheint es aber jemanden zu geben, der die Rechte an dem Film hat. Insofern könnten die Rechte für Deutschland erworben werden.

Nun stellt sich die Frage, ob die Synchronsprecher auch Rechte haben. Ich vermute ja, und daher müsste jeder einzelne seine Rechte ggf. gegen Bezahlung abtreten. Es sei denn in der DDR haben die Synchronsprecher vertraglich auf die Rechte zugunsten irgend einer Organisation verzichtet. Dann müsste wohl deren Rechtsnachfolger kontaktiert werden.

Ohne die Rechte darf der Film nicht öffentlich (z.B. im Internet) gezeigt werden. An Fans darf er auch nicht ohne Genehmigung verkauft oder verschenkt werden. Allerdings darf der Film im engeren privaten Umfeld verschenkt werden. Bei nicht-öffentlichen Treffen z.B. von Fans müsste er auch gezeigt werden dürfen, wenn kein Eintritt genommen wird.

Hoffe damit ein Stück weitergeholfen zu haben.

Grüsse - Steff