"Katerfilme" in der DEFA-Datenbank gelistet
Von Thomas erreichte uns folgende Info:
Der Film "Der gestiefelte Kater reist um die Welt" (Nagagutsuo
Haita Neko Haschi Junichikan Srkai Isshu) liegt unter der Archiv Nr.ID 21744
mit der DEFA Synchro im Archiv des Progress-Filmverleih. Filmformat 35mm,
Länge 1884 m, Anlaufdatum 25.11.1977. Leider waren meine Erkundungen
damit auch erschöpft.
Auch wenn die Tatsache, dass der Film gelistet ist, nicht automatisch bedeutet,
dass er auch wirklich im Archiv liegt, gehen wir inzwischen davon aus, dass
die DEFA-Synchro dieses zweiten "Katerfilms" in DDR-Kinos
nicht verschollen ist. Offenbar kommt sie gelegentlich sogar im Rahmen
einer Sondervorstellung o.ä. zum Einsatz. Deshalb dürfte das Verwertungsrecht
eindeutig beim Rechteinhaber liegen (und das ist auch der Grund, weshalb Sie
keine Ausschnitte dieses Films auf unserer Seite finden - wir dürfen
einfach nicht). Gerade diese Tatsache sollte doch aber einer offiziellen gewerblichen
Veröffentlichung durch ein DVD-Label entgegenkommen!
Zwar ist auch der erste Film "Der gestiefelte Kater" in
der Datenbank der DEFA-Stiftung gelistet (unter Nr. 21155). Im Gegensatz zum
"Reisekater" ist uns jedoch keine einzige Aufführung
nach 1985 in der DEFA-Synchronfassung bekannt. Wenn er läuft,
dann ausschließlich als "Perix" - selbst in einer Veranstaltung
des sich vorrangig dem DEFA-Schaffen widmenden Filmmuseums Potsdam-Babelsberg
vor wenigen Jahren (ca. 2002). Nicht zuletzt auch darauf gründet sich
unsere Befürchtung, dass die DEFA-Version vielleicht nicht mehr vorhanden
ist.
Rechte am Bild liegen in Europa
Marco und ebenfalls Thomas haben einen
Hinweis darauf gefunden, dass die Rechte für die Katerfilme nicht in
Japan liegen, sondern in Frankreich, und zwar im
Toei-Animation Europa-Büro Paris
37 rue de Four
75006 Paris
Tel.0033-1-75001553
Fax.0033-1-45485883 |
Noch eine Tatsache also, die eine Veröffentlichung der Filme gerade
in Europa erleichtern dürfte. Gibt es wirklich kein DVD-Label, das diese
Chance nutzen will?
Oder - vielleicht doch?
Arbeitet Icestorm am Erwerb der Lizenzen für
die Katerfilme?
Am 13. März 2007 erhielt Andreas auf eine Anfrage bei
der Icestorm Entertainment GmbH folgende überraschende Antwort:
Hallo,
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Programm.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gesuchten Filme
(1)
Originaltitel/Archivtitel NAGAGUTSU O HAITA NEKO
Deutscher Verleihtitel Der gestiefelte Kater
...
(2)
Originaltitel/Archivtitel NAGAGUTSUO HAITA NEKO HASCHI JUNICHIKAN SRKAI ISSHU
Deutscher Verleihtitel Der gestiefelte Kater reist um die Welt
...
noch nicht auf DVD erschienen sind, da uns noch keine Recht-Freigaben unseres
Lizenzgebers vorliegen. Derzeit können wir Ihnen auch noch nicht sagen,
ob bzw. wann diese Produktionen von uns veröffentlicht werden.
...
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ICESTORM Entertainment GmbH
________________________________________
ICESTORM Entertainment GmbH
Friedrichstr. 55 a
D-10117 Berlin
Tel.: + 49 -30 / 78 09 58 0
Fax: + 49 -30 / 78 09 58 70
wegert@icestorm.de
www.icestorm.de
Geschäftsführer Gerhard Sieber, Brigitte Miesen
HRB 66086, Amtsgericht Charlottenburg
USt.-ID-Nr. DE 812-3544-73
Klingt das nicht tatsächlich danach, als sei da etwas in Bewegung? Eine
weitere Information hierzu erreichte uns knapp zwei Wochen später, am
25.03.2007, von Frank:
Durch meine Anfrage bei der DEFA-Stiftung bekam ich
die Antwort das die FA. ICESTORM alle Rechte übenommen hat. Ich habe
natürlich sofort Kontakt aufgenommen aber noch keine Antwort erhalten.
Ein DVD-Verlag soll also die Rechte an den Katerfilmen erworben haben? Frank,
bleib' dran und halte uns auf dem Laufenden, wie Icestorm reagiert!
Dennoch - es handelt sich hier um bisher NICHT bestätigte Informationen!
Wir bitten daher ausdrücklich davon abzusehen, sich bei Anfragen an Icestorm,
die DEFA-Stiftung o.ä. auf diese "Gerüchte" (mehr
ist es ja tatsächlich nicht, solange keine offiziellen Verlautbarungen
vorliegen) zu beziehen. Aber darüber hinaus steht natürlich es jedem
frei, selbst die hier genannten Stellen zu kontaktieren, sein Interesse an
den Filmen zu bekunden und eigene Informationen einzuholen.
Juristische Mithilfe
In der Hoffnung, dass die neuesten Nachrichten um Icestorm sich bestätigen
werden, dass vor allem auch die DEFA-Synchro des ersten "Katerfilms"
im angeblich von Icestorm übernommenen Paket steckt und nicht verschollen
ist - hier dennoch auch der aktuelle juristische Stand der Dinge. Für
den Fall, dass das alles tatsächlich zu schön ist, um wahr zu sein
...
Jens aus Görlitz hat versprochen, dass sich seine Frau
(ihres Zeichens Juristin) in die Rechtslage um die evtl. verschollenen DEFA-Synchros
einmal einarbeitet. Jens, wir warten alle sehr gespannt auf Deine nächsten
Mails!
Kerstin hat sich in Internet-Rechtsforen
umgesehen und gezielte Fragen zu den Kater-Synchros gestellt. Hier die Antworten:
Sehr interessantes Problem, zu dem ich folgende Anmerkungen machen will:
1. Das Verschwinden der DDR Synch. Hat keinen Einfluss auf die Urheber- und
Leistungsschutzrechte, die immer noch bei den Rechtsnachfolgern der DEFA
liegen.
Die deutschen Verwertungsrechte (des originären Urheberrechtes der Japaner)
liegen möglicherweise immer noch bei Toppic (bzw. Der Produktionsfirma
der BRD Fassung) ggf. aber direkt in Japan.
Leider ist die kostenlose Bereitstellung dieses Juwels in jedem Fall eine
Urheberrechtsverletzung, obwohl ich davon ausgehe, dass ggf. diese niemand
monieren wird.
Manchmal ist es in solch verworrenen Fällen ratsam, Teile des Werkes
kostenlos online zu stellen mit dem Hinweis, dass man den Urheber bittet,
sich bezgl. Einer Autorisierung beim Web-Seiten Betreiber zu melden. Das
würde urheberrechtlich ein Grenzfall sein (keine vorsätzliche Verletzung),
zumal man sich ja um diese Frage eingehend bemüht hat.
Schadensersatzansprüche ließen sich in diesen fall (in Ermangelung
eines Schadens) kaum realisieren.
Was anderes fällt mir in diesem Fall nicht ein. Ich würde mich
über Informationen über den Fortgang dieses "Falles" sehr freuen.
Beste Grüße
Michael
Hallo,
...na, dann ist es doch einfach. Der Inhaber der Rechte hat das Recht,
kann es aber nicht verwirklichen (weil der Film für ihn nicht in Komplettfassung
exisitert. Von den Fans erstellt, hingegen schon). Fans helfen ihm dabei
und nun kann der Inhaber wieder über seine Rechte verfügen. Hier
kann allerhöchstens eine Bearbeitung (§ 3 UrhG) vorliegen, die
selbständig geschützt ist. Also der Inhaber (alt) kann auch nicht
einfach ohne die Fans deren Arbeit verwerten. Da sich somit die Werke nicht
trennbar veröffentlichen lassen, liegt sog. "Miturheberschaft"
vor. Die Miturheber können gem. § 8 II UrhG nur gemeinschaftlich
eine Veröffentlichung vornehmen, die Erträge gehen auch in die
Gemeinschaft nach deren Anteil (wobei hier wohl der Großteil sagen
wir über 90% dem alten Urheber zustünde).
Insoweit: Runder Tisch, Vertrag durch Rechtsanwalt der Urheberrechtsspezialist
ist machen lassen, dann gemeinsame Veröffentlichung und alle sind glücklich!
Mfg vom
showbee
Diese beiden Antworten (weitere siehe hier) könnten
tatsächlich einen möglichen Fortschritt bringen. Wir werden zunächst
den Rechteinhaber bezüglich einer Autorisierung der Filmausschnitte
kontaktieren und danach weitersehen. Vielen Dank, Kerstin, für die Mithilfe!